Artikel zum IT-Recht, insbesondere die zum Strafrecht sind für den Otto-Normalhacker recht spannend, wie Udo Vetter regelmäßig beweist. Und weil das anwaltliche Standesrecht bezüglich Werbung recht restriktiv ist gibt es inzwischen eine große Zahl bloggender Anwälte. Nicht alle sind jedoch IT-begriffstechnisch auf dem neuesten Stand.
Herr Hönig, der mit dem ehemaligen Polizeifahrzeug als Werbebus in Berlin, bloggt unter dem Titel „Der Exploid und die Quellen-TKÜ“ wie die Polizei vor Gericht das Abhören von Skype mit Hilfe der Quellen-TKÜ erläutert. Inhaltlich durchaus lesenswert. Nur das mit dem Exploit, das üben wir noch 🙂