So, der neue Jugendmedienschutzstaatsvertrag (JMStV) ist von den Ministerpräsidenten verabschiedet:
- „Der neue Staatsvertrag setzt auf das Modell „Kennzeichnen und Filtern“. Eltern sollen mit Hilfe geeigneter Software dann die Inhalte filtern können, die nicht die entsprechende Altersfreigabe haben. Dafür sind Anbieter angehalten, ihre Inhalte als für bestimmte Altersgruppen freigegeben zu kennzeichnen (ab 6, ab 12, ab 16 oder ab 18).“
Das ist gar nicht so einfach, wie die Beispiele AK Zensur zeigen.
Nun ja, solche Staatsverträge (die Impressumspflicht im Staatsvertrag über Mediendienste ist auch so ein Beispiel) haben die Neigung, Fliegen, Geschmeiß und Abmahnanwälte aus den Löchern zu locken, wenn der Buchstabe des Gesetzes nicht korrekt eingehalten wird. Was regelmäßig nicht einmal das Bundesjustizministerium kann. Bei so einem komplizierten und unmöglichen Staatsvertrag wird der typische dem Anwaltskollegen zugeneigte Rechtsbeuger Richter natürlich auch nicht von einem „einfach gelagerten Fall“ ausgehen, der die Abmahngebühren begrenzt.
Deshalb sind ab sofort alle Inhalte in diesem Blog mit „Allgemein ab 18“ gekennzeichnet. Wem das nicht passt, der möge die Filtersoftware seiner Schule hacken, seinen Bundestagsabgeordneten anschreiben und bei der nächsten Wahl einfach die Piratenpartei wählen. Und in diesem Thema muss ich sogar mal Kris Köhntopp recht geben.