7. Februar 2009
Dieses Urteil ist anscheinend an mir vorbeigegangen, daher hier der Nachtrag:
Störerhaftung des WLAN-Netzbetreibers – Der Betreiber eines WLAN-Netzes haftet erst ab Kenntnis konkreter Missbrauchsfälle und nicht bereits wegen der abstrakten Gefahr einer rechtswidrigen Nutzung durch beliebige Dritte. Sicherung des WLAN-Netzes nur im verhältnismäßigen Umfang erforderlich.
OLG Frankfurt a.M, Urteil vom 01.07.2008 – Az. 11 U 52/07
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Die Portalwut der Bundesregierung, insbesondere im Rahmen des Bürgerportalgesetzes beschränkt sich nicht nur auf E-Mail, diverse andere lustige Sachen wie Online-Datenspeicher sollen auch fleißig reguliert werden. Die Bundesregierung nennt das dann De-Safe.
Ich bin ja mal gespannt, was so ein De-Safe dann kosten soll. Vermutlich wird den niemand verwenden wollen weil ein sicherer Truecrypt-Container bei Amazon S3 ist billiger, schneller und besser als alles, was uns der Staat da unterjubeln kann. Egal.
Falls sich doch jemand für Details interessieren sollte, gibt es eine nette FAQ dazu, die ich neulich entdeckt habe. Die von den Bürgern in der Mitmachphase abgegebenen Kommentare hat man anscheinend vorsichtshalber aus dem Netz entfernt, im Gesetzestext wurden die eh nicht berücksichtigt. Dazu gibt es aber bei Gelegenheit noch einen anderen Beitrag.
Ein paar allgemeine erhaltene Beiträge will ich hier jedenfalls dokumentieren, bevor sie auch verschwinden:
- Die „zuständige Behörde“ (BSI) ist nicht vertrauenswürdig, siehe § 3 Abs. 6 BSIG. Da kann ich meine gesamte Kommunikation sowie alle sozialen Kontakte und privaten Dokumente auch gleich selbst dem Verfassungsschutz zuleiten. Das beauftragte Unternehmen (Telekom) ist ebenfalls nicht vertrauenswürdig, denen würde ich noch nicht einmal die Uhrzeit glauben.
- Ich vertraue doch dem Staat meine Dokumente nicht an. […] In Zeiten von Bundestrojaner, Vorratsdatenspeicherung, Steueridentifikationsnummer & Co. ist es wichtiger denn je, seine Daten zusammenzuhalten und nicht auf einem Silbertablett zu liefern.
- Alleine die Idee mit der Speicherung von Daten für über 30 Jahre an einer zentralen Stelle ist für mich keine Sicherheit, sondern ein Alptraum.
- Steckt hinter dem ePort vielleicht die Absicht, die DE-Mail zur Pflichtadresse zu machen?
- Ich halte das Projekt einzig und allein für eine Methode, T-Systems & Co. möglichst unauffällig Steuergelder zukommen zu lassen.
- Ich finde es wirklich dreist, das ganze „Bürgerportal“ zu nennen! Es ist nicht für den Bürger, sondern für den Staat, damit dieser besseren Überblick der Bürger hat.
- Mir ist die Koppelung von „Sicherheit“ und Aushorchung des Bürgers zu unheimlich.
Hihi, gerade den letzten Satz finde sich lustig. Dabei liegt es doch auch im Interesse von uns Bürgern, dass uns der Staat nicht nur zufällig sondern endlich auch mal sicher und zertifiziert ausspähen kann. Oder?
Manchmal will man ja gar nicht glauben, was man bei Fefe so lesen kann. Aber die ebenso unseriösen Nachrichtenportale bestätigen das.
In Grand Forks, North Dakota haben bisher unbekannte an falsch geparkten Autos Parktickets angebracht, die den Fahrer auf eine Webseite mit Malware gelockt hat.
PARKING VIOLATION This vehicle is in violation of standard parking regulations. To view pictures with information about your parking preferences, go to [website-redacted].
Ich finde das sehr lustig. Ich sollte das auch mal probieren. Beispielsweise in München am Rosenkavalierplatz. Da darf man höchstens eine Stunde mit Parkuhr stehen und die Zetteltanten gehen mindestens fünfmal am Tag da vorbei.
Weitere Details und Fotos hat das Sans Institute zusammengestellt.