25. März 2008

Die Auswirkungen des Urteils zur Vorratsdatenspeicherung

Category: Politik — Christian @ 23:16

Telepolis hat einen schönen Artikel veröffentlicht, welche Folgen das angeblich so wertvolle Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung hat:

Zugriff ist nur bei „schweren Straftaten“ gestattet. Die Liste des einschlägigen § 100c StPO ist jedoch sehr umfangreich:

  • Straftaten des Friedensverrats, des Hochverrats und der Gefährdung des demokratischen Rechtsstaates sowie des Landesverrats und der Gefährdung der äußeren Sicherheit
  • Bildung krimineller Vereinigungen
  • Geld- und Wertzeichenfälschung
  • Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung
  • Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornografischer Schriften
  • Mord und Totschlag
  • Straftaten gegen die persönliche Freiheit
  • Bandendiebstahl
  • schwerer Raub und Raub mit Todesfolge
  • räuberische Erpressung
  • gewerbsmäßige Hehlerei, Bandenhehlerei und gewerbsmäßige Bandenhehlerei
  • besonders schwerer Fall der Geldwäsche
  • besonders schwerer Fall der Bestechlichkeit und Bestechung
  • Verleitung zur missbräuchlichen Asylantragstellung
  • Einschleusen von Ausländern
  • Einschleusen mit Todesfolge oder gewerbs- und bandenmäßiges Einschleusen
  • besonders schwerer Fall einer Straftat nach dem Betäubungsmittelgesetz
  • eine Straftat aus dem Gesetz zur Kriegswaffenkontrolle
  • usw.

Die Liste ist einfach extrem lang. Insbesondere im Bereich der Schleusung werden gerne auch mal Taxifahrer verfolgt und Verstöße nach dem Betäubungsmittelgesetz können schnell aus der kriminalistischen „Erfahrung“ (wer 3g Haschisch dabei hat ist ein Dealer!) begründet werden.

Ich bin sicher, das wenig mutige Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das sich trotz erheblicher verfassunsrechtlicher Bedenken nicht zu einem klaren Verbot durchringen konnte wird den Behörden in Deutschland noch viel Freude bereiten.