Manchmal fragt man sich ja schon, haben die Leiter der deutschen Finanzunternehmen noch den geringsten Funken Anstand im Leib? Man erinnert sich ja gerne an das Victory-Zeichen von Herrn Ackermann oder seine Bekanntgabe eines Rekordergebnisses bei gleichzeitiger Entlassung mehrerer Tausend Mitarbeiter.
Im kleinen findet man so ein Verhalten beispielsweise in der Stuttgarter Volksbank wieder. Die Bank hatte Videoaufzeichnungen ihrer Geldautomaten sowie die Daten wer dort Geld abgehoben hatte verwendet, um einer Mutter und ihrer Tochter eine Rechnung über 52,96 Euro Reinigungskosten für die Verschmutzung des Vorraums durch die kleine Tochter zu schicken.
Nun heißt es recht eindeutig im Bundesdatenschutzgesetz, die Überwachung (und natürlich auch die Auswertung) ist nur zur Wahrnehmung berechtigter Interessen und für konkrete Zwecke zulässig. Dazu gehört sicher die Abwehr von Vandalen und Betrügern am Geldautomat. Ob es aber um Hundedreck geht wage ich zu bezweifeln. Besonders kritisch ist dabei der Abgleich der Aufnahme mit den Abhebungen am Geldautomaten zu sehen. Nicht umsonst hat der zuständige Datenschutzbeauftragte des Landes Baden-Württemberg ein paar kritische Fragen an die Bank.
Naive Menschen hätten jetzt eine Entschuldigung und einen Strauß Blumen erwartet. Die Volksbank hingegen sieht laut Heise „grundsätzlich kein Problem“. Gut zu wissen, nun befindet sich wieder ein Unternehmen auf meiner privaten schwarzen Liste der Unternehmen von denen man lieber die Finger lässt. Für mich persönlich wäre dieses Verhalten Grund genug, eine andere Bank zu suchen.
Nachtrag:
Die Stuttgarter Volksbank sieht jetzt plötzlich alles ganz anders und behauptet das Gegenteil. Naja, eigentlich bedauert sie in dieser Pressemitteilung (PDF) nicht das eigene Fehlverhalten sondern nur die daraus folgende Eskalation. Offensichtlich ist die Volksbank immer noch der Meinung, alles richtig gemacht zu haben.