Ich frage mich ja, ob man analog zur Versteigerungsplattform von WabiLabiSabi eine Plattform zum Verkauf von Viren, Trojanern und Botnetzen einrichten könnte. Oder wird das durch den § 202c illegal?
6. August 2007
Ich frage mich ja, ob man analog zur Versteigerungsplattform von WabiLabiSabi eine Plattform zum Verkauf von Viren, Trojanern und Botnetzen einrichten könnte. Oder wird das durch den § 202c illegal?