„Der neue Staatsvertrag setzt auf das Modell „Kennzeichnen und Filtern“. Eltern sollen mit Hilfe geeigneter Software dann die Inhalte filtern können, die nicht die entsprechende Altersfreigabe haben. Dafür sind Anbieter angehalten, ihre Inhalte als für bestimmte Altersgruppen freigegeben zu kennzeichnen (ab 6, ab 12, ab 16 oder ab 18).“
Nun ja, solche Staatsverträge (die Impressumspflicht im Staatsvertrag über Mediendienste ist auch so ein Beispiel) haben die Neigung, Fliegen, Geschmeiß und Abmahnanwälte aus den Löchern zu locken, wenn der Buchstabe des Gesetzes nicht korrekt eingehalten wird. Was regelmäßig nicht einmal das Bundesjustizministerium kann. Bei so einem komplizierten und unmöglichen Staatsvertrag wird der typische dem Anwaltskollegen zugeneigte Rechtsbeuger Richter natürlich auch nicht von einem „einfach gelagerten Fall“ ausgehen, der die Abmahngebühren begrenzt.
Sozusagen meine Zahl des Tages. Soviel hat nämlich laut ARD und Angaben des BKA die Online-Durchsuchung von Rechnern bisher gekostet (davon 581.000 Euro Personalkosten, also etwa 8-10 Personen die sich damit beschäftigen, der Rest also 119.000 Euro dürften Lizenz- und Hardwarekosten, Büromiete, Reisekosten, allgemeiner Verwaltungsaufwand, etc. sein). Und das alles für bisher keine einzige durchgeführte Online-Durchsuchung. Na wir haben’s ja.
Drucker sind auch so ein gerne unterschätztes Sicherheitsrisiko. Darum mal ein paar mehr oder weniger aktuelle Links zum Nachdenken:
Ausdrucke rückverfolgen
Die meisten Farbdrucker drucken auf eine Seite automatisch kaum sichtbare Codes die unterschiedliche Informationen wie z.B. die Seriennummer des Druckers kodieren. Mit diesen Informationen wird es Strafverfolgungsbehörden beispielsweise ermöglicht, gefälschte Geldscheine zurückzuverfolgen. Ich persönlich halte das jedoch für ein Scheinargument denn Geldscheine haben heute so viele Sicherheitsmerkmale. Das was aus einem Farbdrucker herauskommt ist mit einem echten Geldschein nicht vergleichbar. Insbesondere weil praktisch alle Farbdrucker weitere Sicherheitsverfahren implementieren um keine Geldscheine auszudrucken. Man kann jedoch sehr schön damit auch veröffentlichte Geheimpapiere zurückverfolgen und Whistleblower einschüchtern. Und das liegt garantiert im Staatsinteresse. Die EFF hat schon seit ewigen Zeiten eine Liste mit Druckern, die Codes auf jedem Ausdruck hinterlassen.
Festplatten in Drucker und Kopierer
In Drucker und Kopierer eingebaute Festplatten sind ebenso ein Thema. Seit ewigen Zeiten bekannt und trotzdem sind immer wieder Leute überrascht, wenn deren persönliche Daten beim Kopieren auf dem Drucker gespeichert bleiben. Insbesondere die großen Geräte die alles können sind da recht gefährlich. Aber ich kenne kaum ein Unternehmen, das eine passende Datenschutzpolitik für Drucker und Kopierer hat. Obwohl das Thema immer mal wieder hochkommt.
(Danke Nikola)
Druckerregionalisierung
Noch lustiger (oder unlustiger für den Kunden) ist die Gängelei die sich HP mal wieder einfallen hat lassen. Nicht nur, dass HP die teuerste Tinte aller Zeiten verkauft und die Kunden damit so über den Tisch zieht, dass sie die Reibungshitze als Nestwärme empfinden, nein, jetzt werden die Drucker auch noch so regionalisiert, dass man für einen in Australien gekauften Drucker in Europa keine Patronen mehr kaufen kann. Pech für Leute die ab und an umziehen. Denen kann man nur empfehlen auf HP zu verzichten. Inzwischen scheint HP aber auch zu erkennen, dass das eine ganz dumme Idee ist und gibt Anleitungen heraus um den Regionalcode des Druckers zurückzusetzen.
Bei so etwas frage ich mich ja immer, welcher hirnamputierte Idiot da bei den großen Konzernen im Product Marketing sitzt und solche Entscheidungen trifft. Für vielleicht drei oder vier tatsächlich mehr verkaufte Geräte (der Graumarkt lässt sich dadurch nicht eindämmen) nimmt man einen erheblichen Imageschaden für das Unternehmen im Kauf. Aber das sind die klassischen Management-Söldner heute. Wenn der Karren an die Wand gefahren ist, verlässt man das Unternehmen mit einer hohen Abfindung und zieht weiter wie die Wanderheuschrecken. Middlehoff lässt grüßen.
Der US-Bundesstaat Massachusetts hat ein neues Datenschutzgesetz erlassen. Das kann interessante Folgen haben, wenn es wirklich konsequent angewandt wird. Im Gesetzestext (PDF) stehen nämlich ein paar spannende Formulierungen:
„The provisions of this regulation apply to all persons that own or license personal information about a resident of the Commonwealth.“
Das bedeutet wie im amerikanischen Recht üblich, der Schutz gilt nur für Amerikaner und in diesem Fall auch Kanadier, Briten, Australier etc., also alle Commonwealth-Staaten. Nicht jedoch für Franzosen, Deutsche, Italiener, etc. Irgendwie haben es die Amerikaner generell nicht so mit universellen Rechten. Die meisten Schutzrechte gelten nicht für alle Menschen sondern nur für US-Bürger.
„Every person that owns or licenses personal information about a resident of the Commonwealth …“
Im BDSG gibt es die Beschränkung, dass z.B. ein Datenschutzbeauftragter erst notwendig ist, wenn eine Mindestzahl von Mitarbeitern mit der Datenverarbeitung betraut sind. Die Amis ziehen das glatt für jede Person durch. Notfalls also auch für Kinder und Jugendliche. Auch wenn es da Einschränkungen nach Wert der Daten und individuellen Möglichkeiten zum Schutz gibt.
„Encryption of all transmitted records and files containing personal information that will travel across public networks, and encryption of all data containing personal information to be transmitted wirelessly.“
Ok, soweit so gut. Was ist mit z.B. Telefonnummern oder Kontakten (persönliche Daten!) die ich per SMS verschicke? Zukünftig verboten? Gut, die Amis nutzen kein SMS, aber im Prinzip?
„Encryption of all personal information stored on laptops or other portable devices;“
Mein Telefon kann gar keine solche Verschlüsselung. Sind diese Geräte zukünftig verboten? Oder wird es demnächst viele neue leicht zu bedienende Verschlüsselungsgadgets geben? Oder passiert gar nichts?
Die Taiwanesen stehen auf japanische Pornos. Zumindest die dortige Behörde für geistiges Eigentum: „Die taiwanesische Behörde für geistiges Eigentum reagierte darauf mit dem Stellungnahme, wonach man die Frage, ob ein Porno als schöpferisches Werk gelte, nur von Fall zu Fall entscheiden könne.“ Auf Deutsch: von Fall zu Fall wollen die alle Pornos erstmal ankucken. Mal kucken ob man sich da bewerben kann 🙂
VolksPad
St. Steve erlaubt nicht mehr beliebige Programme und Entwicklungswerkzeuge auf dem iPhone und iPad. Das ist inzwischen wohl allgemein bekannt. Ich verstehe auch nicht, welcher Depp denn überhaupt noch für das iPad entwickelt. Egal. Nach dem iPad, dem WePad, dem MyPad und dem MeTooPad gibt es demnächst bei Bild im Online-Shop: das VolksPad.
Noch ne App
Und weil wir gerade beim iPhone und Karikaturen sind: Das ist ne App.
89 Taxis
Warum 89 wird erst am Ende aufgelöst. Aber das Video bei Annalist zeigt sehr schön den Sicherheitsirrsinn, dem unsere Innenpolitikerknallköpfe verfallen sind. Erst sprengen, dann fragen.
Die Süddeutsche Zeitung hat einen schönen Artikel über das Profiling, das Google bei den eigenen Mitarbeitern durchführt. Ich empfehle, den zu lesen. Google mag sicher extrem sein, viele andere große Unternehmen setzen in Teilbereichen aber ähnliche Verfahren sein. Das ist einer der Gründe, warum ich mich von großen Konzernen bisher weitgehend ferngehalten habe. Sehr schön ist der letzte Satz:
„Fürsorglicher kann ein Unternehmen zu seinen Mitarbeitern kaum sein.“
Die Bundesregierung zieht laut Heise ein positives Fazit des De-Mail-Test in Friedrichshafen. Insgesamt 812 Einwohner der Testregion haben sich für eine völlig nutzlose und teure De-Mail-Adresse registriert und dafür vermutlich sogar Geld ausgegeben. Das alles nur um später ihren Kindern und Enkelkindern erzählen zu können: „Ja, wir waren dabei!“. Diese 812 Einwohner entsprechen 2,75% der mögliche Nutzer der Testregion. Das sind deutlich mehr als die 2% sich anmeldenden Deppen mit den die Bundesregierung gerechnet hat aber immer noch weniger als die Hartz4-Quote der Region.
Auch andere Gruppen und Organisationen ziehen ein positives Fazit. Gieter Horny, der Chef des Bundesverbands irgendeiner Industrie erklärte, dass De-Mail seinen Unternehmen endlich eine Möglichkeit gibt, unschuldige Internetnutzer kostengünstig abzumahnen und so die Gewinne der Abmahnanwälte zu steigern. Allen 812 Testnutzern würde in den nächsten Tagen eine solche Abmahnung zugehen. Ähnliche Kommentare waren von diversen Betreibern von Abzockseiten zu erfahren.
Kritische Töne waren lediglich von Datenschützern und der Deutschen Post zu erhalten. Datenschützer kritisieren, dass die Abhörschnittstelle des De-Mail-Dienstes noch nicht standardisiert sei und außerdem eine gesetzliche Regelung fehle, welcher der vielen Interessenten (LKAs, BKA, MAD, BND, Verfassungsschutz, NSA,CIA, Mossad, etc.) Zugriff auf welche Daten erhalten solle. So könne beispielsweise das Bayrische LKA bereits in De-Mail Postfächern virtuell Streife gehen und nach illegal verschickten Zensursula-Schablonen suchen während das Hamburger LKA noch auf die virtuellen Streifenwagen warte. Die Deutsche Post wiederum kritisierte, dass De-Mail im Gegensatz zu ihrem Briefdienst keine flächendeckende Versorgung der Bürger sicherstellen könne, da beispielsweise in der ehemaligen Ostzone keine schnellen Internetverbindungen existieren. Der mit überhöhter Geschwindigkeit durch die Ortschaften rasende und regelmäßig falsch parkende Postbote sei hier wesentlich zuverlässiger. Außerdem wären den Bürgern die Risiken der rasenden Postdienstleister durch die vielen Unfälle inzwischen vertraut.
Die Bundesregierung erklärte, sie könne die Kritik mangels Fachkenntnis nicht nachvollziehen, werde aber gegebenenfalls geeignete Stoppschilder aufstellen. Außerdem sei geplant, die Bevölkerung weiter zu verblöden um 4% Teilnahmequote zu erreichen.
In Oldenburg ist das Auto einer laut Polizeibericht „für das Internet tätigen Gesellschaft zur bildlichen Dokumentierung von Straßenzügen“ beschädigt worden. Die Täter haben das Kabel zur auf dem Dach montierten Kamera durchgeschnitten, ein Loch in einen Reifen gestochen und einen Warnhinweis zum Platten hinter die Scheibenwischer der Windschutzscheibe gesteckt.
Vielleicht waren das die Bürger bei denen „Google Home View“ vorbeigeschaut hat:
(Danke Sören)
Nachtrag:
Ja ich weiß, die Google Home View Satire gibt’s schon bissi länger. Aber die passt gerade so schön.
Ich warte ja (und hoffe) darauf, dass google.de auch nach google.com.hk umleitet. Wenn man ein wenig kuckt, finde ich es nämlich echt erschreckend was in Deutschland (egal aus welchen Gründen) alles zensiert und gesperrt werden kann. Dabei braucht man gar nicht mal explizit nach Altnazis und Holocaust-Leugnern suchen (mit 19 entfernten Ergebnissen übrigens der verbotenste (was für ein Wort) Suchbegriff den ich bisher finden konnte). Das Hamburger Landgericht beispielsweise hat sogar veranlasst, dass Links auf Seiten mit kritischer Berichterstattung aus dem Google-Index verschwinden. Eine Suche nach dem Namen des Landgerichtspräsidenten Kai-Volker Öhlrich bei google.de liefert auf der letzten Seite den Hinweis:
„Aus Rechtsgründen hat Google 1 Ergebnis(se) von dieser Seite entfernt. Weitere Informationen über diese Rechtsgründe finden Sie unter ChillingEffects.org.„
Der Screenshot sieht so aus:
Stellt man die gleiche Suchanfrage beispielsweise aus der Schweiz bei google.ch, sieht das Ergebnis leicht anders aus. Man beachte im folgenden Screenshot den dritten Link:
Sieht aber auch wirklich sehr gefährlich aus, diese Sanskritweb.net-Seite.
Aktueller Anlass ist übrigens, dass das Oberlandesgericht Hamburg von Google nicht nur verlangt, Links und Seiten aus dem deutschen Index (google.de) sondern auch aus dem internationalen Index (google.com) herauszunehmen. Soweit ist bisher nicht einmal die chinesische Regierung gegangen.
Unser Grundgesetz Artikel 5 Absatz 1 Satz 3 sagt: „Eine Zensur findet nicht statt“. Aber eine Zensur im Sinne des Grundgesetzes ist nach deutscher Rechtsprechung nur die Vorzensur, d.h. wenn die Inhalte vor der Veröffentlichung bereits verboten werden. Eine Nachzensur, d.h. die Inhalte werden direkt nach der Veröffentlichung verboten ist offensichtlich zulässig. Also auf nach Hongkong.