Die Laien bei Cop2Cop geben Hinweise zum Umgang mit zufällig im Internet gefundener Kinderpornographie. Dabei sind so tolle Tips wie:
- „Wenn Ihnen unaufgefordert Kinderpornografie per E-Mail zugesandt wurde und Sie dies via Internet anzeigen möchten: Lassen Sie die E-Mail mit Anhang der für Ihren Wohnsitz zuständigen Polizeidienststelle oder an das Landeskriminalamt Ihres Bundeslandes zukommen und löschen Sie die Nachricht danach von Ihrer Festplatte.“
Ich halte das inzwischen für gemeingefährlich. Ich kann mir bildlich vorstellen, wie der typische Polizist einer Internetwache die E-Mail bekommt, den Absender der weitergeleiteten Mail ermittelt und dann direkt eine Hausdurchsuchung mit Rechnerbeschlagnahme in die Wege leitet. Das Löschen ohne Überschreiben der Datenblöcke ist auch nicht gerade hilfreich, weil nur der Verzeichniseintrag überschrieben wird und die Daten selbst weiter auf dem Rechner bleiben. Die Polizei vermutet dann garantiert ein Verschleiern, wenn die Datei in der forensischen Analyse wieder auftaucht.
Ganz großes Kino, ihr Luschen. Den einzig richten Ansatz findet man in den Kommentaren:
- „Ich würde mal eher sagen: Löschen und für sich behalten. Alles andere beschwört doch Ärger nur geradezu herauf.“
Dazu gehört eine zuverlässig verschlüsselte Festplatte und das Anhören und Befolgen des Vortrags von Udo Vetter: Sie haben das Recht zu schweigen. Und für die ganz langsamen: die Polizei ist nicht mehr euer Freund und Helfer, ihr seid aus der Schule raus. Die Polizei ist der Büttel des ehemaligen Rechtsstaats geworden und notfalls lügt und fälscht das BKA sogar Beweise.
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Comment by Christian — 7. Juni 2012 @ 20:39