Wochenende ist Lesezeit und ich habe endlich in der kes vom Dezember geblättert. Thomas Feil hat dort einen sehr lesenswerten Artikel zum § 202c geschrieben. Der Widersinn dieses Gesetzes lässt sich von ihm durch selektives Lesen der Tatvarianten in folgenden Satz kumuliert:
- „Wer eine Straftat … vorbereitet, indem er … Passwörter … herstellt, … wird … bestraft.“
In Fachkreisen wird ja auch schon diskutiert, ob die Nutzung von Google möglicherweise nach § 202c strafbar sein könnte, da man mittels Googledorks Passwörter oder vertrauliche Daten ausfindig machen kann.
Sehr geehrte Frau Zypries, es gab noch nie in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland eine derart inkompetente Justizministerin. Sie können stolz auf sich sein. Vielen Dank.
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Comment by Christian — 7. Juni 2012 @ 10:30