Bei Online-Bestellungen hat man ja ein 30-Tage Rückgaberecht, wenn einem die Waren nicht gefallen. Interessant wird das bei Bestellungen, die zum Download angeboten werden. Beispielsweise hatte ich neulich in einem Online-Shop eine Software bestellt, die per Download ausgeliefert wird. Nur der Schlüssel zur Installation wird per E-Mail zugestellt. In der E-Mail fand sich dabei folgender bezeichnender Satz:
- „Sollten Sie sich entschließen, Ihre komplette Bestellung zurückzusenden, bitten wir Sie, einen Ausdruck dieser EMail beizulegen, damit Ihnen keine Unanehmlichkeiten entstehen.“
So ganz klar ist mir das jetzt nicht. Ich gebe den Installationsschlüssel zurück, wenn ich die E-Mail ausdrucke und zurückschicke? Und was sind diese ominösen „Unanehmlichkeiten“[sic]? Kommt dann Russia Inkasso bei mir zu Besuch? Oder kann ich den Shop mit einer 7-beinigen Spinne besänftigen? Immerhin wurde die letzte für viel Geld bei Ebay verkauft.
Nachtrag:
Die Software gab es als Promo übrigens umsonst im Shop 🙂
Moskau Inkasso bitte, nicht Russia. Die sind übrigens pleite, falls Interesse besteht => http://beteiligung.moskau-inkasso.com/ 🙂
Comment by Tobias — 1. April 2010 @ 08:13
Oh 🙁
Comment by Christian — 1. April 2010 @ 19:26
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Comment by Christian — 4. April 2010 @ 23:22