Kleines Detail der neuen Ermächtigungsgesetzgebung:
- § 129a, „Bildung terroristischer Vereinigungen“:
- (2) Ebenso wird bestraft, wer eine Vereinigung gründet, deren Zwecke oder deren Tätigkeit darauf gerichtet sind, […] 2. Straftaten nach den §§ 303b […]
- Der neue § 303b sieht so aus:
- (1) Wer eine Datenverarbeitung, die für einen anderen von wesentlicher Bedeutung ist, dadurch erheblich stört, dass er […] 2. Daten (§ 202a Abs. 2) in der Absicht, einem anderen Nachteil zuzufügen, eingibt oder übermittelt
und
- der neue § 202a liest sich so:
- (1) Wer unbefugt sich oder einem anderen Zugang zu Daten, die nicht für ihn bestimmt und die gegen unberechtigten Zugang besonders gesichert sind, unter Überwindung der Zugangssicherung verschafft […]
Fassen wir also zusammen: der CCC ist ab übermorgen eine terroristische Vereinigung.
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Kommentar by Christian — 7. Juni 2012 @ 07:01