30. August 2008

Opt-in und Opt-out aber nicht per AGB

Category: Politik — Christian @ 22:33

Langsam sollte es eigentlich auch der letzte wissen:

In die Allgemeinen Geschäftsbedingungen eine Klausel reinzunehmen, dass Kunden in den Empfang von Werbe-SMS und -E-Mails einwilligen ist unzulässig. Das ist laut BGH eine „unzumutbare Belästigung“ der Verbraucher. Da hilft auch ein Kästchen „hier ankreuzen, falls die Einwilligung nicht erteilt wird“ nicht. Verloren haben übrigens die Datenkraken von Payback, die jedoch weiterhin munter alle Daten sammeln und auch an Werbepartner weitergeben dürfen.

Zusammenfassend:

Für normale Briefpost ist das Opt-out zulässig, notfalls muss man sich auf die Robinsonliste des DDV (Antrag, PDF) setzen lassen. Das ist angemessen, weil der Werbetreibende bereit ist gewisse Kosten für die Briefpost aufzuwenden. Alleine diese Kosten beugen einigem Missbrauch vor.

Für alle neuen Medien (Telefon, E-Mail, SMS) bei denen die Verbreitung von Nachrichten für den Werbetreibenden sehr günstig ist, ist das explizite Opt-in notwendig. Wenn (wie z.B. bei Newslettern) eine Anmeldung auch mit fremden Mailadressen möglich ist, bleibt nur das Double-Opt-in Verfahren.

Ach ja, auf die Frage an der Kasse: „Haben sie eine Payback-Karte?“ antworte ich immer mit „Sind sie völlig wahnsinnig? Dies Datenkraken! Da kann ich ja gleich meine Seele an den Teufel verkaufen!“. Das funktioniert recht gut hier in Bayern.

3 Comments

  1. Meiner bescheidenen Erfahrung nach sind es nicht die Maenner, sondern die (Ehe)frauen, die sich das Portmonee mit diversen Punkte- und Feature-Karten vollpacken. Ob es nun Payback, die Knauber-Karte oder die Karte der Apotheke (3 mal husten, nur zwei mal zahlen) ist. Da faellt es auch manchmal schwer zu sensibilisieren.

    Comment by ports — 1. September 2008 @ 07:00

  2. Naja, ohne Douglas-Karte und regelmäßiger Pröbchenzusendung fühlt sich Frau vermutlich nicht als vollwertige Frau. Besonders wenn die Freundinnen im Fitneß-Club mit „hast du schon …“ anfangen. Man sieht das schön an dieser kritiklosen Jubelarie für Payback. Leider hat ja Payback gegen die Privacy-Card des FoeBuD gewonnen. Ich finde nur gerade die Studie nicht die zeigte, daß man in günstigen Geschäften ohne Rabattkarte immer besser dran ist.

    Comment by Christian — 1. September 2008 @ 20:36

  3. Kommentare gesperrt wegen Spam

    Comment by Christian — 7. Juni 2012 @ 15:08

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