Österreich benimmt sich mal wieder deutlich zivilisierter als die Inkompetenzgemeinschaft Schäuble-Zypries. Das österreichische Parlament hat einen Untersuchungsbericht zur Online-Durchsuchung angefordert um sich selbst ein Bild von den Möglichkeiten und Risiken zu machen und vertraut nicht blind auf die wirren Ansichten eines Rollstuhlfahrers mit gestörtem Sozialverhalten.
- Festzustellen sei, dass es auf der technischen Seite keine einheitliche Auffassung gebe, welche Risiken wie zu bewerten sind. Von der juristischen Seite her betonte Funk, dass der Staat „sehr wohl“ eine „Gewährleistungspflicht“ habe, für Sicherheit im Internet zu sorgen. In Deutschland habe das Bundesverfassungsgericht ein Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme angenommen und beachtenswerte Perspektiven zu Limitation solcher Eingriffe, effektivem Rechtsschutz, Kontrolle und Schadenersatz entwickelt.
Der Bericht hat 98 Seiten und im Anhang einen netten Vergleich der Rechtslage in verschiedenen EU-Ländern, u.a. Deutschland, Schweiz und die Niederlande.
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Comment by Christian — 7. Juni 2012 @ 14:45