Die Zeit hat (schon vor einigen Tagen) einen sehr schönen und fundiert argumentierten Beitrag von Kai Biermann zum Grundsatzurteil des Bundesverfassungsgerichts betreffend Online-Durchsuchung veröffentlicht. Auf diesem Niveau kann man sonst höchstens noch Heribert Prantl oder Hans Leyendecker, beide bei der Süddeutschen Zeitung lesen.
Im Kern geht es um das neue „Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme“. Das bedeutet vermutlich mehr, als uns allen zur Zeit bewusst ist. Natürlich ist das IT-Grundrecht erst einmal ein Abwehrrecht gegen staatliche Begierde in Person eines paranoiden Rollstuhlfahrers.
Doch das neue Recht betrifft nicht nur den Staat. Grundrechte schützen beispielsweise auch vor dem Nachbarn, dem Arbeitgeber oder dem Ehepartner. Möglicherweise ist eine Folge dieses neuen Grundrechts, dass der Arbeitgeber private Daten eines Arbeitnehmers auch dann nicht mehr betrachten dürfen, wenn private Nutzung ausdrücklich verboten ist. Was ist mit Logfiles, z.B. auf Web- und Mailservern? Von all dem konnte ich bisher nur in der Zeit lesen.
Ich denke, das neue IT-Grundrecht wird noch spannend.
Ich glaube,
genau da
„Das bedeutet vermutlich mehr, als uns allen zur Zeit bewußt ist.“
liegt das Problem. Ich habe das Gefühl, dass die Bewusstmachung regelrecht verweigert wird.
Comment by Benno Ohnesorg — 11. März 2008 @ 17:10
Natürlich … könnte sich sonst Herr Schäuble und die CDU hinstellen und das Urteil begrüßen? Aber erwartest Du ernsthaft von unserer korrupten verlogenen Politikerkaste eine offene Aufarbeitung des Urteils? Dann kannst Du auch an den Weihnachtsmann, die Zahnfee und den Sandmann glauben.
Comment by Christian — 11. März 2008 @ 17:19
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Comment by Christian — 6. April 2009 @ 13:08