Unglaublich, der oberste Datenschützer in Deutschland, der Bundesbeauftragte für den Datenschutz Peter Schaar hält sich endlich auch mal an das Bundesdatenschutzgesetz, das er bekanntlich illegal großzügig auslegt und das ist in Deutschland sogar eine Heisemeldung wert.
Worum geht es? Um die Speicherung von IP-Adressen auf Webservern von Bundesbehörden. Bekanntlich wurde unserer Justizministerin Frau Zypries unter Androhung eines Ordnungsgeldes, ersatzweise Gefängnis verboten, IP-Adressen auf ihren Webservern (genauer denen des Bundesjustizministeriums) zu speichern.
Und jetzt endlich, vermutlich auch erst nach der Drohung, ebenfalls verklagt zu werden erklärt Herr Schaar auf seiner Webseite, Netzkennungen nur noch anonymisiert zu speichern.
Halloooo, Herr Schaar? Sie hätten die IP-Adresse niemals speichern dürfen. Noch nie. Wegen des Bundesdatenschutzgesetzes. Für das Sie zuständig sind. Aber Gesetze sind anscheinend auch nur für andere da, Sie haben da bekanntlich Ihre eigene Interpretation. Eigentlich sollte man Ihnen in den Arsch treten, wenn Sie schon nicht den Anstand haben, zurückzutreten. Setzen, 6.
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Comment by Christian — 11. April 2008 @ 12:19