TecChannel hat das BSI angezeigt, da auf der Webseite des BSI die BOSS-CD u.a. mit Nmap und Nessus zum Download angeboten wird.
Die Staatsanwaltschaft in Bonn (Sitz des BSI) hat nun zwei Möglichkeiten:
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Der Anzeige wird NICHT stattgegeben, weil das BSI nach Meinung der Staatsanwaltschaft keine strafbare Handlung begeht
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Der Anzeige wird STATTGEGEBEN, und die Ermittlungen gegen Unbekannt werden aufgenommen, weil der Verdacht besteht, dass hier eine strafbare Handlung vorliegt.
Sehr schön.
(via Fukami)
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Comment by Christian — 7. Juni 2012 @ 08:52