… diesmal nur Pornographie und natürlich lässt sich die Zensur trivial umgehen, aber es ist ein interessanter Präzedenzfall, dass ein Provider nicht mehr nur DNS-Einträge sperrt sondern jetzt auch komplette IP-Adressen nullroutet. Lustigerweise diesmal anscheinend auf Wunsch von Juguard, einem Verein der die heimischen Videoverleiher vor der bösen Internet-Pornographie mit dem Argument des Jugendschutzes schützen soll.
Die AGB von Arcor erlauben das, also scheint Arcor sich formal im Recht zu befinden (sofern die AGB wirksam sind, für mich wären die jetzt überraschend). Meine Empfehlung daher: Finger weg von Arcor.
Zum Umgehen nimmt man halt einfach einen beliebigen Anonymisierungsdienst:
oder meinetwegen auch Tor. Aber bitte darauf achten: Das sind alles nur Anonymisierungsdienste, die die Identität schützen, nicht die Datenübertragung. Das kann (und wird) wie Deranged Security gezeigt hat alles abgehört. Also bitte möglichst immer HTTPS, SSL, SSH, PGP, GPG, etc. verwenden.
Oder mit Martin Niemöller:
Als die Nazis die Kommunisten holten, habe ich geschwiegen, ich war ja kein Kommunist.
Als sie die Sozialdemokraten einsperrten, habe ich geschwiegen, ich war ja kein Sozialdemokrat.
Als sie die Gewerkschafter holten, habe ich geschwiegen, ich war ja kein Gewerkschafter.
Als sie mich holten, gab es keinen mehr, der protestieren konnte.
Auf jeden Fall bedenklich. Vor allem im Hinblick auf den Paragraphen 202c. Da besteht doch ein gewisses Risiko, dass hier in Zukunft auch gefordert wird „Hackerseite“ XYZ zu sperren.
Comment by ports — 11. September 2007 @ 11:36
Meiner Ansicht nach ist das gefährlichste daran, daß Arcor die Sperrung nicht auf eine gerichtliche Anordnung hin vornimmt (wie das z.B. von dem unsäglichen Jürgen Büssow vom Regierungspräsidium Düsseldorf erwirkt wurde) sondern in vorauseilendem Gehorsam lediglich aufgrund des Hinweises eines deutschen Porno-Anbieters. Damit wird ein extrem gefährlicher Präzedenzfall geschaffen. Wenn mir irgendwas im Internet in Zukunft nicht passt, laß ich das auch von Arcor sperren. T-Online hat sich dem gleichen Begehren nach Auskunft eines Unternehmenssprechers verweigert, da keine gerichtliche Anordnung vorliegt.
Comment by Christian — 11. September 2007 @ 18:38
Was ich so gehoert habe (zuverlaessige Quelle) ist, dass die Seiten Aufgrund einer einstweiligen Verfuegung gesperrt wurden. Ausserdem bestehe nicht die Absicht in Zukunft andere Seiten zu sperren. Wobei ich das eigentlich nicht ganz glauben kann… Denn auch zukuenftig kann es ja passieren, dass einem eine Verfuegung ins Haus flattert, die als Grundlage fuer eine Sperrung dient.
Comment by ports — 12. September 2007 @ 08:49
Umso schlimmer. Eine einstweilige Verfügung bekommt man recht einfach ohne detaillierten Nachweis der Tatsachen. Die werden meist erst in der Hauptverhandlung geklärt und die einstweilige Verfügung dient dem Zweck, Schaden erstmal abzuwenden. Da kann man dann als Unternehmen wirklich jede kritische Meinung aus dem Internet herauszensieren.
Ich persönlich sehe ja den Wendepunkt vom freiheitlichen Gedanken des im Mai 1949 verabschiedeten Grundgesetzes, das dem Bürger neben Meinungsfreiheit auch Schutz vor staatlichen Repressionen gibt, hin zum Überwachungsstaat nach faschistischem Modell im Jahr 1968, als Horst Herold, ab 1971 BKA-Chef, erstmals die Rasterfahnung einführte. Traurig, daß der freiheitliche Ansatz nach dem 2. Weltkrieg gerade mal 19 Jahre gehalten hat.
Comment by Christian — 15. September 2007 @ 19:04
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Comment by Christian — 22. März 2009 @ 12:54