Andreas Gietl berichtete über den Entwurf des neuen Telekommunikationsgesetzes und die Auswirkungen auf die Kommunikation. Die relevanten Gesetzesartikel sind:
§ 110 TKG-E
Enthält die Pflicht zur Speicherung von Kommunikationsdaten
§ 113a TKG-E
Enthält die diversen Regelungen zur Speicherung:
- Dienstanbieter muss für 6 Monate speichern
- DSL/Dialin-Anbieter müssen speichern
- WLAN-Anbieter wohl nicht, da es keine Teilnehmerkennung gibt
- Im Mobilfunk müssen IMSI, IMEI und Standortdaten gespeichert werden
- Bei E-Mail Kommunikation müssen Absender, Empfänger, IP-Adressen und jeder Abruf gespeichert werden
- Inhaltsdaten werden nach Abs. 8 nicht gespeichert
- Löschung einen Monat nach Ablauf der Speicherpflicht
- Anonymisierungsdienste werden praktisch verboten, da diese Dienste die Identitäten vor und nach der Anonymisierung speichern müssen
- Allerdings ist die Rechtsprechung nicht einig, ob Anonymisierungsdienste ein Telekommunikations- oder ein Mediendienst sind
§ 113b TKG-E
- Zweckbindung (Straftaten, erhebliche Gefahren, Nachrichtendienste)
- Zitiergebot
§ 110g StPO-E
- richterliche Anordnung
- bei erheblichen Straftaten
§ 161/163 StPO i.v.m. § 113 TKG
- Staatsanwaltliche Ermittlungen
- Beschränkt auf sowieso gespeicherte Daten
- Abgestufter Schutz, wenn Daten sowieso z.B. zu Abrechnungszwecken gespeichert werden dann ist das über den Staatsanwalt zulässig, für den Abruf der Daten aus § 113a TKG-E ist die richterliche Anordnung aus § 110g notwendig.
Die Vorratsdatenspeicherung widerspricht jedoch der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu Art. 10 GG (Volkszählungsurteil: Speicherung von persönlichen Daten ohne konkreten Zweck ist unzulässig). Die Bundesregierung versucht daher offensichtlich den Verfassungsverstoß über den Umweg einer EU-Richtlinie zu legitimieren. Bisher gibt es dazu die Solange-Urteile, die im Kern sagen, solange EU-Recht gleichen Rechtsstandards wie das Grundgesetz genügt, mischt sich das Bundesverfassungsgericht nicht ein. Die Vorratsdatenspeicherung könnte laut Gietl daher entweder ein Solange-3- oder ein JetztReichts-1-Urteil provozieren.
Ausgang: Unklar.
Weitere Informationen: www.andreas-gietl.de
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Comment by Christian — 7. Juni 2012 @ 08:11