6. Juli 2007

Haftung für ungeschütztes WLAN

Category: Allgemein — Christian @ 00:40

LG Frankfurt a.M., Urteil v. 22.02.2007, Az. 2-3 O 771/06

Leitsätze

  1. Der Anschlussinhaber haftet als Störer für Urheberrechtsverletzungen, die über seine ungeschützte WLAN-Verbindung begangen werden.
  2. Das Ausschalten des PC reicht als Schutz für die WLAN-Verbindung nicht aus.
  3. Der Anschlussinhaber hat sich über technische Möglichkeiten zum Schutz seiner WLAN-Verbindung zu informieren.

(via lawblog). Damit ist scheinbar alles gesagt. Aber nein, viele Fragen bleiben offen:

  1. Genügt WEP den Anforderungen des Gerichts?
  2. Was ist mit einem Hotel, das allen Gästen kostenfrei Internet zur Verfügung stellt?
  3. Wie weit trifft das Fonera und die diversen privaten Hotspot-Betreiber?

Deutsches Recht ist Verhinderungsrecht. Kein Wunder, dass es weder ein deutsches Yahoo noch ein deutsches Google und erst recht kein deutsches YouTube gibt.

3 Comments

  1. Hi,
    Frage 1 kann ich beantworten: NEIN! …hab ich mal gehört, Quelle ist mir leider entfallen.

    Die Fragen 2 und 3 stell ich mir auch.

    Wie, es gibt kein deutsches Yahoo u. Google? Soll das ein Scherz sein, oder lebst Du in ner andern Welt?!?

    Comment by Julian Sark — 10. Juli 2007 @ 23:42

  2. Bezüglich der Strafbarkeit, auf ein fremdes WLAN zuzugreifen (insbesondere im Hinblick auf StGB § 202a „Ausspähen von Daten“) genügt die WEP-Verschlüsselung. Bezüglich der Anforderungen des BDSG im Hinblick auf den Datenschutz genügt WEP nicht. Daher ist die Frage ob WEP genügt, ob die Mitstörerhaftung zu beseitigen gar nicht so trivial. So wie ich deutsche Gerichte einschätze, muß man sich die Mitstörerhaftung wahrscheinlich sogar anrechnen lassen, wenn man selbst illegal gehackt worden ist.

    Zum Thema Yahoo und Google, es gibt natürlich eine deutsch lokalisierte Webseite und einen deutschen Ableger mit ein paar Mitarbeitern der amerikanischen Internetkonzerne, das meine ich aber gar nicht. Ein Unternehmen wie Yahoo oder Google in Deutschland zu gründen ist einfach nicht möglich. Klar, man kann wie die Samwer-Brüder irgendwas billiges aus dem Boden stampfen und möglichst schnell an eBay, Verisign oder Holtzbrinck verkaufen. Aber eben unter deutscher Rechtsprechung keinen solchen Konzern langfristig am leben halten.

    Comment by Christian — 11. Juli 2007 @ 19:11

  3. Kommentare gesperrt wegen Spam

    Comment by Christian — 7. Juni 2012 @ 07:50

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