Sehr schön. Apple Rechner sind ungesichert im Sinne des § 202a StGB (Ausspähen von Daten), stellt Udo Vetter fest.
Dort heißt es wörtlich:
- „Wer unbefugt sich oder einem anderen Zugang zu Daten, die nicht für ihn bestimmt und die gegen unberechtigten Zugang besonders gesichert sind, unter Überwindung der Zugangssicherung verschafft, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“
Wenn man einen Apple Rechner aber von CD startet ohne das Passwort einzugeben, wurde die Zugangssicherung nicht überwunden (was strafbar wäre) sondern elegant umgangen, was bekanntlich nicht strafbar ist.
Sobald allerdings Festplattenverschlüsselung dazukommt, sieht es schon wieder ganz anders aus.
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Comment by Christian — 24. Oktober 2016 @ 15:19