… sind sie auch schon – geklaut. Ok, der hat auch schon einen Bart bis Meppen.
Aber man kann das leider gar nicht oft genug wiederholen. Oder wie Heise schreibt: US-Behörden können auf die Daten in den europäischen Rechenzentren US-amerikanischer Unternehmen zugreifen. Weil US-Recht das erlaubt. Unternehmen die mit diesem Wissen trotzdem personenbezogene Daten in so eine Cloud hochladen verstoßen damit gegen europäische Datenschutzgesetze, meint Thilo Weichert.
Also: Finger weg von amerikanischen Cloud-Anbietern.
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Comment by Christian — 22. Mai 2018 @ 18:05