Wikipedia definiert Van-Eck-Phreaking als „eine Technik zur elektronischen Spionage, bei der unbeabsichtigte elektromagnetische Abstrahlungen empfangen werden“.
Die Neufassung des StGB § 202b Abfangen von Daten verbietet ausdrücklich auch das Abfangen von Daten „aus der elektromagnetischen Abstrahlung einer Datenverarbeitungsanlage“.
Ich frage mich ja, wie relevant ist das eigentlich in der Praxis? Also nicht der tolle Laboraufbau, wo man auf Monitor 2 ganz flimmrig sieht, was auf Monitor 1 passiert sondern so richtig real. Kann man aus einem Lieferwagen vor der Bank tatsächlich erkennen, was in der Bank auf dem Monitor steht? Aufklärung wäre erwünscht.
Kommentare gesperrt wegen Spam
Comment by Christian — 7. Juni 2012 @ 07:31